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Kosten & Co.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für meine Psychotherapie?

Eine Abrechnung über die Krankenkasse ist in einigen seltenen Fällen möglich. Bitte klären Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrer zuständigen Krankenkasse ab.

 

Private Krankenkassen, Beihilfe und Zusatzversicherungen für Heilpraktiker können je nach Vertrag ganz oder teilweise die Kosten für systemische Einzeltherapie in meiner Praxis übernehmen.

 

Falls Sie eine entsprechende Zusatzversicherung haben oder privat versichert sind, empfehle ich, sich vorab bei Ihrer Kasse über die Zuzahlungsmöglichkeiten zu informieren. Lassen Sie sich die Kostenbeteiligung/Übernahme von Leistungen für Psychotherapie nach dem Heilpraktiker Gesetz am besten schriftlich bestätigen.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für meine Paartherapie oder Familientherapie?

Psychologische Beratung, Paartherapie oder Paarberatung, Familientherapie sind immer privat zu zahlen.

Was kostet eine Psychotherapie, Paartherapie oder Familientherapie?

Einzelgespräch
Selbstzahler

60 Minuten

109 €

  

Paarsitzung
Selbstzahler

60 Minuten

125 €

  

Supervision 
für Teams

 

nach Absprache  

Die Kosten für die Sitzungen - ob online oder vor Ort - sind gleich.

 

 

Menschen mit geringerem Einkommen, wie Studierende, Auszubildene oder Bürgergeld-Empfänger*innen, biete ich nach individueller Absprache vergünstigte Behandlungstarife an. Kontaktieren Sie mich gerne für ein vertrauliches Gespräch. Helfen steht bei mir an erster Stelle.

Ausfallregelung

Falls Ihnen etwas dazwischenkommt, haben Sie die Möglichkeit, den vereinbarten Termin bis zu 24 Stunden vor dem Termin abzusagen. Bei nicht fristgerechter Absage stelle ich Ihnen ein Ausfallhonorar i.H.v. 80% in Rechnung.

Steuerliche Vorteile

Aus steuerlicher Sicht können Selbstzahler nach § 33 EStG (Einkommenssteuergesetz) Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen (Sonderausgaben) bei der Einkommenssteuererklärung unter gewissen Bedingungen geltend machen. Sprechen Sie diesbezüglich bei Bedarf Ihren Steuerberater oder eine entsprechende Steuerfachkraft an.
(Quellen: BFH, Urteil vom 6.4.1990, BStBl 1990, Teil II Seite 432; Finanzgericht Münster, Urteil vom 12.1.2005, – 3 K 2845/02 E).

Berufsethische Richtlinien 

Psychologen unterliegen einer gesetzlichen Schweigepflicht. Dazu gehört selbstverständlich auch die Schweigepflicht nach § 203 StGB. Ich behandele jeden Kontakt mit Ihnen vertraulich. Auch berufsethische Normen verpflichten Psychologen zur strengen Geheimhaltung der Informationen ihrer Klienten. Psychologen müssen Geheimnisse bewahren.

Welche Vorteile kann eigenfinanzierte Psychotherapie und psychologische Beratung bieten?

Anonymität

Ihre Daten werden nicht bei der Krankenkasse oder anderen offiziellen Behörden dokumentiert, um mögliche Komplikationen im Arbeitsleben oder bei der Aufnahme von Versicherungen in der Zukunft zu vermeiden. Das hat ggf. Einfluss auf Verbeamtung, einen Wechsel in die private Krankenkasse und den Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder einer privaten Krankenzusatzversicherung. 

 

Keine Bürokratie

Sie müssen keine Anträge auf Kostenerstattung bei der Krankenkasse stellen. Formulare und Gutachten entfallen. Sie und Ihre Therapeutin können sich von der ersten Sitzung an ganz auf Ihr Anliegen konzentrieren.

 

Gestaltungsmöglichkeit

Sie haben die Möglichkeit, sowohl die Anzahl als auch die Häufigkeit der Sitzungen nach Ihrem eigenen Ermessen festzulegen, und sind dabei nicht an die Vorschriften der Krankenkassen gebunden.

 

Keine langen Wartezeiten

Oftmals erleben Menschen akuten Leidensdruck, der durch lange Wartezeiten bei Kassentherapeuten keine angemessenen Hilfemaßnahmen ermöglicht. Im schlimmsten Fall können diese Verzögerungen dazu beitragen, seelische Leiden zu verschlimmern oder zu chronifizieren.

 

Beratung

Die Kosten für Ihre Sitzungen werden von Krankenkassen nur gedeckt, wenn eine psychische Diagnose nach ICD 10 vorliegt. Allerdings ist nicht jeder Ratsuchende mit einer psychischen Erkrankung konfrontiert. Diese Regelung gilt nicht nur für individuelle Beratung, sondern auch für Paarberatung und Paartherapie, welche grundsätzlich nicht von den Krankenkassen übernommen werden.

 

Prävention

Vorbeugen ist besser als heilen. Frühzeitige Hilfe kann dazu beitragen, Ihre Gesundheit zu schützen und positive Auswirkungen auf Ihre Beziehungen zu haben. Bereits bei ersten Symptomen, aufkommenden Sinnfragen oder Problemen sowie im Vorfeld einer sich abzeichnenden Krise besteht die Möglichkeit, Psychologische Beratung oder Kurzzeittherapie in Anspruch zu nehmen.

 

Steuerliche Vorteile

Aus steuerlicher Sicht können Selbstzahler nach § 33 EStG (Einkommenssteuergesetz) Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen (Sonderausgaben) bei der Einkommenssteuererklärung unter gewissen Bedingungen geltend machen.

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